Sie haben sich entschlossen, Ihre Immobilie zunächst von Privat an Privat anzubieten.
Folgende umfangreiche Aufgaben erwarten Sie:
1. Sichtung Ihrer Objektunterlagen und ggfls. Beschaffung fehlender Unterlagen bei den entsprechenden Ämtern.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate, so schreiben es die Banken vor)
- Grundrisse, Ansichts- und Schnittzeichnungen
- Wohnflächenberechnung
- Kubikmeterberechnung
- Aktuelle Flurkarte
- Gültiger Energieausweis
Für den Verkauf eines Teileigentums (klassisch Eigentumswohnung) benötigen Sie zudem
- Den Verwaltervertrag
- Die Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen
- Die Betriebskostenabrechnungen der letzten 3 Jahre
- Die Teilungserklärung (seit 2019 fordern die Banken diese auch mit dem dazugehörigen Aufteilungsplan an.)
2. Ermittlung des Marktpreises Ihrer Immobilie.
3. Ggfls. Reparatur- / Verschönerungsarbeiten an Ihrer Immobilie, denn diese soll sich ja im besten Licht präsentieren.
4. Auswahl des Immobilienportals, in dem Sie Ihre Immobilie bewerben wollen.
5. Erstellung eines aussagekräftigen Angebotsexposés incl. ansprechender Fotos.
Haben Sie diese Vorarbeiten bewältigt, kommt nun der spannende Teil des Immobilienverkaufs:
6. Wenn Sie den Angebotspreis Ihrer Immobilie marktgerecht positioniert haben, erwartet Sie nun eine große Anzahl an Kaufinteressenten. Hier gilt es die Spreu vom Weizen zu trennen. Um gerade in
der heutigen Corona-Zeit möglichst wenige nutzlose Besichtigungstermine zu absolvieren, heißt es für Sie, die Interessenten bereits im Vorfeld telefonisch zu qualifizieren und entsprechende
Termine zu vereinbaren. Erfahrungsgemäß benötigt man hierfür viel Zeit.
7. Nun haben Sie bereits mehrere Besichtigungen durchgeführt und dadurch einen oder mehrere ernsthafte Bewerber rekrutieren können. Im besten Fall haben Ihnen die Interessenten auch schon den
Finanzierungsnachweis ihrer Bank vorgelegt.
8. Glückwunsch: Sie stehen jetzt kurz vor dem Abschluss Ihrer Bemühungen. Nun heißt es eigentlich nur noch den Kaufvertrag bei einem Notar vorbereiten zu lassen und diesen zu beurkunden.
Das hört sich doch ganz einfach an … oder?
Ja, so wie ich es oben beschrieben habe, so sieht der Immobilienverkauf von außen betrachtet aus. Wer allerdings die Interna so gut kennt wie ich nach über 30 Jahren Berufserfahrung, der weiß,
dass es zwischen den Zeilen viele Fallstricke gibt, die man vorher als Privatverkäufer gar nicht erahnen konnte.
Nicht selten ist es mir als detailverliebtem Immobilienexperten passiert, dass erst beim Weiterverkauf einer Immobilie durch meine Firma aufgedeckt wurde, dass wichtige Unterlagen oder
Zusammenhänge dem Verkäufer nicht vorlagen oder bekannt waren.
Ich habe in der Zusammenstellung der Aufgaben eines Privatverkäufers auch vorausgesetzt, dass der Kaufpreis marktgerecht angesetzt wird.
Bedenken Sie in dem Zusammenhang bitte, dass weder ein zu hoher noch ein zu niedriger Angebotskaufpreis zum gewünschten Ergebnis führen:
- Ein zu hoher Angebotskaufpreis erschwert den Verkauf. Die Interessenten bleiben aus, da Sie nicht die richtige Zielgruppe erreichen. In diesem Fall sprechen wir von einem Angebot außerhalb des Marktes. Auch eine schrittweise Reduzierung des Angebotskaufpreises verspricht nur einen langsamen und zähen Erfolg.
- Ein zu niedriger Angebotskaufpreis erzeugt einen Vermögensschaden bei Ihnen als Verkäufer.
Schon an dieser Stelle ist es sinnvoll, sich an einen lokalen, professionell arbeitenden Immobilienmakler zu wenden.
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